Arbeitsrecht
Fachanwaltsfortbildung Online – § 15 FAO
Laut Fachanwaltsordnung (FAO) sind für das Fachgebiet Arbeitsrecht besondere Kenntnisse in diesen Bereichen nachzuweisen:
Individualarbeitsrecht (Abschluss, Inhalt und Änderung des Arbeits- und Berufsausbildungsvertrages; Beendigung des Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnisses einschließlich Kündigungsschutz; Grundzüge der betrieblichen Altersversorgung; Schutz besonderer Personengruppen, insbesondere der Schwangeren und Mütter, der Schwerbehinderten und Jugendlichen; Grundzüge des Arbeitsförderungs- und des Sozialversicherungsrechts)
Kollektives Arbeitsrecht (Tarifvertragsrecht; Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht; Grundzüge des Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrechts)
Verfahrensrecht
Dabei sind auch interdisziplinäre Veranstaltung als Fortbildung anzuerkennen, wenn der Inhalt der Veranstaltung eine Relevanz bzw. Nützlichkeit für die Tätigkeit im Fachgebiet aufweist. Eines ausdrücklichen Bezugs zum jeweiligen Katalog für die besonderen Kenntnisse des Fachgebiets bedarf es dabei nicht.
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- Praxisfokus – Kündigungsschutz, Tarifrecht, betriebliche Altersvorsorge, aktuelle Bundesarbeitsgerichts‑Rechtsprechung u.v.a.m.
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