Strafrecht
Fachanwaltsfortbildung Online – § 15 FAO
Laut Fachanwaltsordnung (FAO) sind für das Fachgebiet Strafrecht besondere Kenntnisse in diesen Bereichen nachzuweisen:
Methodik und Recht der Strafverteidigung und Grundzüge der maßgeblichen Hilfswissenschaften;
materielles Strafrecht einschließlich Jugend-, Betäubungsmittel-, Verkehrs-, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht;
Strafverfahrensrecht einschließlich Jugendstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie
Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsrecht.
Dabei sind auch interdisziplinäre Veranstaltung als Fortbildung anzuerkennen, wenn der Inhalt der Veranstaltung eine Relevanz bzw. Nützlichkeit für die Tätigkeit im Fachgebiet aufweist. Eines ausdrücklichen Bezugs zum jeweiligen Katalog für die besonderen Kenntnisse des Fachgebiets bedarf es dabei nicht.
goldwerth Webinare für Ihre FAO‑Fortbildung im Strafrecht:
- Anerkannt nach § 15 FAO – von allen Rechtsanwaltskammern
- Praxisfokus – aktuelle Rechtsprechung, typische Fallkonstellationen, verteidigerrelevante Strategien
- Flexibel – Live‑Webinar - Teilnahme von zu Hause / Home Office, aus dem Büro oder von unterwegs
- Effizient – 2,5 Stunden‑Einheiten, gezielt auf Pflichtstunden abgestimmt