Medizinrecht
Fachanwaltsfortbildung Online – § 15 FAO
Laut Fachanwaltsordnung (FAO) sind für das Fachgebiet Medizinrecht besondere Kenntnisse in diesen Bereichen nachzuweisen:
Recht der medizinischen Behandlung (zivilrechtliche Haftung; strafrechtliche Haftung);
Recht der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung (Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrecht; Grundzüge der Pflegeversicherung);
Berufsrecht der Heilberufe (ärztliches Berufsrecht; Grundzüge des Berufsrechts sonstiger Heilberufe);
Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe, einschließlich Vertragsgestaltung; Vergütungsrecht der Heilberufe; Krankenhausrecht einschließlich Bedarfsplanung, Finanzierung und Chefarztvertragsrecht; Grundzüge des Arzneimittel- und Medizinprodukterechts; Grundzüge des Apothekenrechts; Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts.
Dabei sind auch interdisziplinäre Veranstaltung als Fortbildung anzuerkennen, wenn der Inhalt der Veranstaltung eine Relevanz bzw. Nützlichkeit für die Tätigkeit im Fachgebiet aufweist. Eines ausdrücklichen Bezugs zum jeweiligen Katalog für die besonderen Kenntnisse des Fachgebiets bedarf es dabei nicht.
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- Anerkannt nach § 15 FAO – von allen Rechtsanwaltskammern
- Praxisfokus – Arzthaftung, Behandlungsfehler, Patientenrechte, Sozialrecht & Medizinprodukterecht, aktuelle BGH‑Rechtsprechung u.v.a.m.
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