§ 15 FAO Fortbildungspficht online: Vorteile & Stundennachweis

Veröffentlicht von goldwerth Redaktion am 29/04/2026 08:19 und geändert am 29/04/2026 15:43.

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Dieser Artikel erklärt Ihnen, wie Sie Ihre gesetzliche Fortbildungspflicht effizient online erfüllen und dabei wertvolle Zeit sparen. Sie erfahren, welche Online-Seminare offiziell anerkannt werden und wie der Nachweis Ihrer Stunden funktioniert. Entdecken Sie die praktischen Vorteile, die eine juristische Fortbildung online für Ihren Fachanwaltstitel bietet.

Was schreibt § 15 FAO zur Online-Fortbildungspflicht vor

Die Fachanwaltsordnung verpflichtet jeden Fachanwalt, sich jährlich mit anwaltsorientierten Fachthemen fortzubilden. Diese 15 Zeitstunden Fortbildung können Sie vollständig über Live-Webinare absolvieren. Die einzige Voraussetzung bei thematischer Relevanz ist, dass Anwälte und die Referenten sich gleichzeitig in einem virtuellen Raum befinden.

Fachanwalt arbeitet am Laptop bei Online-Fortbildung

Mindestanforderungen und Stundenaufteilung nach § 15 FAO

Die Fortbildungspflicht gemäß § 15 FAO schreibt 15 Stunden vor, die innerhalb des Kalenderjahres vollständig zu absolvieren sind. Gemäß § 15 FAO kann dies komplett durch hörende Teilnahme an fachlich relevanten Vorträgen erfüllt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Fortbildungsveranstaltung persönlich vor Ort oder online durchgeführt wird.

  • Mindestens 15 Nettozeitstunden jährlich: Das gesamte Fortbildungspensum muss im laufenden Kalenderjahr abgeschlossen werden.
  • 10 Stunden in Live-Veranstaltungen: Mindestens 10 Stunden müssen interaktiv und synchron in einer Fachanwaltsfortbildung erbracht werden (online oder vor Ort).
  • Bis zu 5 Stunden Selbststudium: Dieses Kontingent von 5 Zeitstunden erfordert jedoch zwingend eine Lernerfolgskontrolle.
  • Keine Unterschreitung: Sollten Sie Gefahr laufen, das Soll nicht zu erreichen, sollten Sie frühzeitig Ihre zuständige Rechtsanwaltskammer kontaktieren.

Die Vorgaben für die Fortbildung im Bereich Ihrer Fachrichtung lassen sich durch gut geplante Online-Seminare leicht erfüllen. Ein Anwalt mit mehreren Fachanwaltsgebieten muss die Fortbildung für jeden Fachanwaltstitel separat nachweisen.

Selbststudium als anrechenbare Fortbildungsform

Ihre Online-Fortbildung als Fachanwalt kann auch teilweise im Selbststudium erfolgen. Für die Anrechnung ist dabei stets der Nachweis durch eine bestandene Lernerfolgskontrolle erforderlich.

Warum Online-Webinare Präsenzveranstaltungen gleichgestellt sind

Qualitativ hochwertige Online-Seminare erfüllen sämtliche Vorgaben der Kammer und gelten als vollwertige Fortbildungsveranstaltung. Eine Online-Fachanwalt-Fortbildung wird einer Präsenzveranstaltung vor Ort absolut gleichgestellt. Voraussetzung ist lediglich, dass sie synchron durchgeführt wird und echte Interaktionsmöglichkeiten bietet.

Der entscheidende Vorteil ist die enorme Zeitersparnis im Berufsalltag. Da jegliche An- und Abreise entfällt, wird die volle Seminardauer als Fortbildungszeit angerechnet. So nutzen Sie Ihre Ressourcen optimal und vermeiden darüber hinaus unnötige Reisekosten.

Welche E-Learning-Formate werden nach § 15 FAO anerkannt?

Natürlich sind nicht alle im Internet verfügbaren Formate für die Fortbildung gleichwertig. Entscheidend ist stets die klare Unterscheidung zwischen echten, interaktiven Live-Webinaren und bloß abgespielten Aufzeichnungen. Eine nach § 15 FAO anerkannte Online-Fortbildung erfüllt präzise die gesetzlichen Vorgaben und wird von jeder zuständigen Rechtsanwaltskammer akzeptiert.

Kriterien für anerkannte Live-Webinare

Damit eine anerkannte Online-Fortbildung FAO vorliegt, müssen bestimmte formale Vorausetzungen erfüllt sein. Bei goldwerth finden die E-Learning-Veranstaltungen ausschließlich als synchrone Live-Übertragungen statt, bei denen Referent und Anwalt gleichzeitig interagieren können. Zusätzlich sind für die offizielle Anerkennung durch die Kammer interaktive Elemente wie ein Live-Chat oder Umfragen während der gesamten Dauer der Veranstaltung zwingend erforderlich.

  • Live-Übertragung mit synchroner Präsenz: Der Dozent und alle Teilnehmenden müssen zwingend zur gleichen Zeit anwesend sein; einfache Video-Aufzeichnungen reichen hierfür nicht aus.
  • Interaktive Elemente während der gesamten Veranstaltung: Funktionen für Fragen, Antworten, Chats oder Umfragen müssen durchgängig und aktiv verfügbar sein.
  • Lückenlose Teilnahmekontrolle: Der Veranstalter dokumentiert die Anwesenheit der Anwälte verlässlich, beispielsweise über digitale Log-Dateien oder integrierte Kontrollfragen.

Die Webinare von goldwerth entsprechen diesen Anforderungen standardmäßig in vollem Umfang. Im Anschluss erhält jede teilnehmende Fachanwältin und jeder teilnehmende Fachanwalt zeitnah ein digitales Zertifikat über die Teilnahme mit allen relevanten Daten. Dieses dient als direkter und formal korrekter Nachweis für die Einreichung bei Ihrer Rechtsanwaltskammer.

E-Learning und FernUSG: Was Fachanwälte wissen müssen

Das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) zieht eine strikte rechtliche Trennlinie zwischen synchronem und asynchronem E-Learning. Ein Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) hat erst kürzlich klargestellt, dass eine E-Learning-Fortbildung für Fachanwälte bei dauerhaft verfügbaren Aufzeichnungen : also asynchronen Angeboten : eine gesonderte staatliche Zulassung durch die ZFU benötigt.

Synchrone Live-Webinare sind von diesem Gesetz jedoch ausgenommen und unterliegen nicht dem FernUSG. Das bedeutet, sie benötigen keine aufwändige ZFU-Zulassung. Dadurch können Sie als Teilnehmer beruhigt an unseren Live-Webinaren teilnehmen und müssen keine späteren Probleme bei der Zertifizierung durch die Kammer befürchten.

Asynchrone E-Learning-Module, die auf dauerhaften Video-Aufzeichnungen basieren, erfordern in der Regel dagegen eine solche ZFU-Zertifizierung. Genau aus diesem Grund stellt goldwerth sicher, dass keine zeitlich unbegrenzt abrufbaren Aufzeichnungen unabhängig von der eigentlichen Live-Veranstaltung als anerkannte Online-Fortbildung FAO angeboten werden.

Stundennachweis und Lernerfolgskontrolle richtig dokumentieren

Ein korrekt ausgefüllter Fortbildungsnachweis § 15 FAO ist grundlegend für die Anerkennung durch die zuständige Rechtsanwaltskammer. Ihre Teilnahmebescheinigungen müssen alle formalen Vorgaben erfüllen und rechtzeitig vorliegen. Nur so schützen Sie Ihren wertvollen Fachanwaltstitel zuverlässig.

Das automatische Teilnahmezertifikat nach dem Webinar

Zeitnah nach jedem Online-Webinar erhalten Sie automatisch den geforderten Fortbildungsnachweis § 15 FAO. Dieses digitale Zertifikat dokumentiert präzise die Dauer der Veranstaltung in Stunden. Es bestätigt Ihre durchgängige Teilnahme als Anwalt : nicht nur Ihre Anmeldung.

Sie laden das Dokument einfach im Portal Ihrer Kammer hoch.

Fristen und Einreichung bei der Rechtsanwaltskammer

Es gibt keine bundeseinheitliche Frist was das Einreichen der innerhalb des Kalenderjahres erbrachten Fortbildungsnachweise anbelangt. Die Kammern handhaben dies unterschiedlich, wobei sich drei Hauptmodelle herauskristallisieren:

Frist-Modell Kammern (Beispiele)
31.12. des Kalenderjahres Stuttgart, München, Hamm, Sachsen, Freiburg, Celle, Braunschweig, Oldenburg
31.01. des Folgejahres Köln, Karlsruhe, Zweibrücken
28.02. des Folgejahres Berlin, Hamburg, Brandenburg, Koblenz

Dokumente müssen spätestens bis zum Ende der jeweiligen Frist unaufgefordert eingereicht sein. Verspätet eingereichte Unterlagen werden häufig nicht mehr anerkannt und können schwerwiegende Folgen (nicht nur Mahngebühren) haben. Eine frühzeitige Planung ist deshalb unerlässlich.

  • Fristende Ihrer Kammer beachten: Bis zu diesem Termin muss die Teilnahmebestätigung vorliegen.
  • Eigenverantwortung bei der Einreichung: Sie sind selbst für das Hochladen Ihrer Bescheinigungen verantwortlich : der Anbieter übernimmt dies nicht.
  • Vollständigkeit prüfen: Stellen Sie sicher, dass alle Pflichtangaben wie Dauer, Datum und Veranstalter aufgeführt sind.

Es ist ratsam, Ihre Dokumente übersichtlich abzulegen und die Einreichung frühzeitig anzugehen. So vermeiden Sie unnötigen Jahresendstress und können mögliche Rückfragen schnell und entspannt beantworten.

Praktische Vorteile von Online-Fortbildungen für den Fachanwalt

Abgesehen davon, dass sie die gesetzliche Fortbildungspflicht erfüllen, bieten diese digitalen Fortbildungen auch handfeste praktische Vorteile für den Berufsalltag. Dank enormer Zeitersparnis, einer großen thematischen Auswahl und lebhaftem kollegialen Austausch erweist sich das Online-Lernen als ideal. Modern arbeitende Anwälte profitieren erheblich von dieser effizienten Form der juristischen Weiterbildung.

Fachanwalt nimmt an Online-Fortbildung vom Arbeitsplatz teil

Zeit- und Kostenersparnis im Vergleich zu Präsenzveranstaltungen vor Ort

Die Online-Fortbildungsvorteile für den Fachanwalt erweisen sich in der Praxis als besonders wertvoll und wirtschaftlich. Weil die Anreise komplett wegfällt, entspricht die reine Lernzeit genau der aufgewendeten Gesamtzeit. Ein Seminar von fünf Stunden bedeutet für den Anwalt also tatsächlich nur fünf Stunden Aufwand.

  • Keine Anfahrtszeit: Besonders für einen Fachanwalt in ländlichen Regionen bedeutet das eine erhebliche Zeitersparnis pro Seminar. Diese gewonnene Zeit kann stattdessen produktiv in der Kanzlei genutzt werden.
  • Keine Reisekosten: Ausgaben für Hotels, Fahrtkosten und der Einkommensausfall durch Reisezeiten fallen komplett weg. Dies verschafft insbesondere kleineren Kanzleien deutliche finanzielle Vorteile.
  • Flexible Teilnahme: Sie können das Webinar bequem von Ihrem Schreibtisch oder von zu Hause aus verfolgen. Alles, was Sie dafür benötigen, ist ein Computer und eine stabile Internetverbindung.
Aspekt Präsenzveranstaltung vor Ort Online-Webinar
Fahrtzeit 2-4 Stunden 0 Stunden
Übernachtungskosten 50-150 € 0 €
Anfahrtskosten 30-80 € 0 €
Zeitliche Flexibilität Begrenzt Hoch
Nettozeit = Bruttozeit Nein Ja

Themenvielfalt und Spezialisierungsoptionen bei goldwerth

Den Fachanwaltstitel effizient fortzubilden, gelingt bei goldwerth durch das umfangreiche Angebot besonders einfach. Jedes Jahr stehen Ihnen über 30 verschiedene Themenbereiche zur Auswahl.

  • Breites Fachspektrum: Rechtsgebiete wie Familienrecht, Arbeitsrecht, Medizinrecht oder Strafrecht sind regelmäßig im Programm enthalten.
  • Aktuelle Themen: Wir richten uns stets nach der neuesten Rechtsprechung und relevanten Entwicklungen. So stellt goldwerth sicher, dass Sie garantiert keine veralteten Inhalte erhalten.
  • Renommierte Referenten: Erfahrene Richter, Anwälte und spezialisierte Experten leiten die jeweiligen Webinare. Dies gewährleistet die hohe Qualität und Praxisrelevanz der Fortbildungen.

Community und Netzwerk im virtuellen Seminarraum

Moderne Online- Fortbildungen bedeuten keineswegs isoliertes Lernen, sondern fördern gezielt den kollegialen Dialog. Moderierte Break-out-Räume ermöglichen intensive Diskussionen mit Kollegen aus den verschiedensten Regionen. Nach dem Seminar ermöglicht ein geschlossenes Praxis-Forum den Teilnehmern darüber hinaus den weiteren fachlichen Austausch.

Interaktive Fragerunden und kurze Fallbesprechungen machen die Webinare zu lebendigen Austauschplattformen anstelle von passiven Vorträgen. Wenn mehrere Personen einer Kanzlei teilnehmen, können sie im Anschluss die Inhalte gemeinsam besprechen und auswerten. Dieser offene, über jede Kammer hinausgehende Austausch ist für jeden Fachanwalt äußerst wertvoll.

Häufige Fehler bei der Nachweisführung vermeiden

Einen Fehler im Fortbildungsnachweis zu vermeiden ist deutlich einfacher, als später mit der Rechtsanwaltskammer diskutieren zu müssen. Die meisten Probleme entstehen durch eine unzureichende Planung oder Unklarheiten bei den anerkannten Kursformaten.

  • Verspätete Nachweissammlung: Wer erst gegen Jahresende Zertifikate für seinen Nachweis sammelt, riskiert, die Anforderungen nicht mehr rechtzeitig bis zum Jahresende erfüllen zu können.
  • Nicht anerkannte Aufzeichnungen: Bloße Videoaufzeichnungen ohne abschließende Lernerfolgskontrolle sind u.U. zwar sehr lehrreich, werden aber für den Fortbildungsnachweis nicht anerkannt.
  • Das Selbststudium-Kontingent überschreiten: Mehr als fünf Stunden im Selbststudium pro Jahr sind nicht zulässig und führen direkt zu einer Unterschreitung der Pflichtstundenzahl.

Falls Ihnen Stunden fehlen, suchen Sie bitte frühzeitig das klärende Gespräch mit Ihrer Rechtsanwaltskammer. Für nachgewiesene Härtefälle gibt es glücklicherweise faire Ausnahmeregelungen. Eine gute Jahresplanung, bei der Sie Online-Veranstaltungen geschickt über das Jahr verteilen, kann solche Engpässe jedoch gänzlich vermeiden.

Häufig gestellte Fragen

Die Rechtsanwaltskammer erkennt nur Online-Seminare an, bei denen der Referent und die teilnehmenden Anwältinnen zeitgleich live dabei sind. Diese interaktiven Veranstaltungen müssen einen direkten fachlichen Austausch ermöglichen : zum Beispiel über Chats, Fragerunden oder spezielle Diskussionsrunden. Das reine Ansehen von aufgezeichneten Videos reicht für den erforderlichen Nachweis Ihrer Fortbildung nicht aus.

Die Fortbildungen von goldwerth erfüllen diese Anforderungen durch echte Live-Übertragungen mit einer lückenlosen Teilnahmekontrolle. Nach jedem Kurs erhalten Sie zeitnah Ihre digitale Teilnahmebescheinigungen, die Sie direkt bei Ihrer Kammer einreichen können.

Pro Kalenderjahr dürfen Sie maximal fünf Stunden Ihrer Pflichtfortbildung durch Selbststudium abdecken. Diese Obergrenze darf nicht überschritten werden. Abschließend ist eine Lernerfolgskontrolle verpflichtend, um der Kammer den Wissenserwerb nachzuweisen.