Stolperfallen im GmbH-Recht: Gesellschaftsrecht sicher gestalten
Die Stolperfallen des GmbH-Rechts betreffen (Fach)Anwälte/innen täglich. Dieser Beitrag zeigt, wo bei der Gründung einer GmbH, bei der Gesellschafterliste und bei Auslandsbezügen typische Fehlerquellen entstehen und wie Sie Mandanten rechtssicher beraten.
Typische Stolperfallen im GmbH-Recht für Fachanwälte
Das GmbH-Recht birgt zahlreiche Fehlerquellen. Wer Mandanten bei der Gründung einer GmbH, bei Kapitalerhöhungen oder bei der Ausgestaltung von Regelungen für die Gesellschaft berät, muss die rechtlichen Risiken systematisch im Blick behalten.

Gesellschaftsvertrag der GmbH korrekt gestalten und das Registerverfahren, auch bei Kapitalmaßnahmen zielführend begleiten
Unwirksame Klauseln im Gesellschaftsvertrag vermeiden
Bei der Gestaltung der Satzung genügen oft wenige Fehler. Ist der Unternehmensgegenstand nicht eintragungsfähig, bestehen firmenrechtliche Bedenken oder sind andere Klauseln unwirksam, kann dies leicht die Beraterhaftung auslösen, was unbedingt vermieden werden sollte. In der Praxis führen solche Fehler häufig zu Verfahrensverzögerungen, Rückabwicklungen und vor allem zu Unsicherheiten bei den Beteiligten, für welche später dann häufig die Berater/innen verantwortlich gemacht werden. Satzungsklauseln zu Vinkulierung, Einziehung und Abfindung sind insoweit besonders kritisch zu betrachten. Sie sollen Konflikte vermeiden, erzeugen aber bei unklarer Fassung oft neue Streitigkeiten.
Grenzüberschreitende Sitzverlegung der GmbH
Bei grenzüberschreitenden Sitzverlegungen stellt sich die Frage der Eintragungsfähigkeit besonders schnell. Sobald ausländische Beteiligte eingebunden sind oder Tochtergesellschaften im Ausland bestehen und das Erfordernis von Auslandsbeurkundungen im Raum steht, treten Probleme bei der sachgerechten und zielführenden Beratung der Vorgänge regelmäßig auf und erfordern praxisbezogene und manchmal auch „kreative“ Lösungsansätze.
Schnittmenge zum Strafrecht
Das GmbH-Recht aus interdisziplinärer Sicht verbindet Gesellschaftsrecht mit Steuerrecht und Strafrecht. In der Praxis betrifft das etwa Haftungsfragen, verschleierte Sachgründungen oder Fragen rund um die Dokumentation von Anteilserwerben bzw. Kapitalerhöhungen. Wer Mandanten in diesen Schnittstellen beraten will, muss die Vorbereitung von Gründungakten, die Führung der Gesellschafterliste und vor allem die Anforderungen an eine korrekte Abgabe der im Handelsregisterverfahren abzugebenden strafbewehrten Versicherungen der Handelnden verlässlich beherrschen.