Grundzüge des Jugendhilferechts
search
  • Grundzüge des Jugendhilferechts

Grundzüge des Jugendhilferechts

date_range 10.09.2026 - 08:30 Uhr

alarm 2:30

95,00 €
zzgl. MwSt.

Jan Prinz: Grundzüge des Jugendhilferechts

Referenten: Jan Prinz, Richter am Amtsgericht Bottrop

Fortbildung gemäß FAO § 15 im Familienrecht

2,5 Stunden Live Webinar. Planen Sie bitte zusätzliche 15 Minuten Pausenzeit ein.

Teilnehmer (nur wenn abweichend vom Besteller):

+
Falls Sie das Seminar nicht für sich, sondern für einen anderen Teilnehmer bestellen möchten, erfassen Sie bitte hier dessen Anrede, Titel, Vor- und Nachnamen für eine zutreffende Teilnahmebescheinigung. (Vergessen Sie nicht, diese Änderungen zu speichern, bevor Sie den Artikel in den Warenkorb legen.)
  • max. 250 Zeichen
  • max. 250 Zeichen
  • max. 250 Zeichen
  • max. 250 Zeichen
Menge

2,5 stündiges Seminar: Jan Prinz, Richter am Amtsgericht Bottrop zum Thema: Grundzüge des Jugendhilferechts

Das Seminar richtet sich mit seinem interdisziplinären Ansatz an Fachkräfte der Jugendämter sowie an die Fachanwaltschaft im Familienrecht.

Anwälte und Anwältinnen im Bereich des Familienrechts kommen, jedenfalls in Mandaten mit Bezug zur Institution Jugendamt, notwendigerweise mit den jugendhilferechtlichen Vorschriften des SGB VIII in Berührung. Die Erfahrung lehrt: Weder die Richterinnen und Richter noch der Großteil der im Jugendamt tätigen Fachkräfte finden in ihrer Ausbildung einen hinreichenden Überblick über die zentralen Normen des Jugendhilferechts (insb. Arten und Anwendungsbereiche der Jugendhilfe) wieder. Dieses Seminar hat den Anspruch, diese Lücke  zu schließen.

In dieser Veranstaltung werden Einblicke in die Abläufe innerhalb der jugendamtlichen Tätigkeit (insb. Verfahren bei Gefährdungseinschätzungen und Hilfeplanverfahren) gewährt. Der Schwerpunkt liegt auf den vom Jugendamt angebotenen Hilfeleistungen nach den §§ 27 ff. SGB VIII.

Ferner werden - im Bedarfsfall - überblicksweise die klassischen Schnittstellen zwischen Jugendhilferecht und Familienrecht (insb. Verhältnis zwischen Inobhutnahme gemäß § 42 SGB VIII und einstweiliger Anordnung gemäß §§ 1666, 1666a BGB, begleitete Umgänge und Sorgerechtsvollmachten) beleuchtet und dabei Gestaltungsoptionen aus anwaltlicher Sicht aufgezeigt.

Und so beschreiben Teilnehmer Seminare mit Jan Prinz:

"Sehr informativer Vortrag. Vielen Dank auch für die Möglichkeit, mit Ihnen Kontakt aufnehmen zu können.
… ach wären Sie doch nur bei uns am Familiengericht!
Sehr gutes Seminar! Der Referent ist toll. Wenn mehr Richter so kompetent wären... Vielen Dank!"

RiAG Jan Prinz:
Mit Herz und Verstand Richter im familiengerichtlichen Dezernat

Zur Teilnahme an diesem Webinar brauchen Sie eine stabile Verbindung ins Internet, einen Computer (PC, Notebook mit IOS, Windows oder Linux) oder ein mobiles Endgerät (IOS oder Android) mit einer Wiedergabemöglichkeit für Ton (Lautsprecher, Kopfhörer etc.). Kamera oder Mikrofon sind erwünscht, aber nicht notwendig.


Jan PrinzJan Prinz, LL.M., ist Richter am Amtsgericht in Bottrop, Lehrbeauftragter an der Ruhr-Universität Bochum und Dozent im Rahmen der Richterfortbildungen an der Justizakademie des Landes Nordrhein-Westfalen.

Im Rahmen der Rechtsprechung ist er seit 2017 im familiengerichtlichen Dezernat tätig. Darüber hinaus ist er in der Referendarausbildung sowie als Prüfer in beiden juristischen Staatsprüfungen tätig. 

Herr Prinz veröffentlicht regelmäßig zu aktuellen familienrechtlichen Fragestellungen in juristischen Fachzeitschriften.

 

FAM_JAP_3
Cookie-Zustimmung