date_range 22.06.2026 - 14:00 Uhr
alarm 2:30
Referent: Prof. Dr. Stephan Oliver Pfaff, Professor für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht an der SRH Hochschule Heidelberg, Kanzlei für Arbeitsrecht Prof. Dr. Stephan Oliver Pfaff, Frankfurt a.M.
Fortbildung gemäß FAO § 15 im Arbeitsrecht
2,5 Stunden Live Webinar. Planen Sie bitte zusätzliche 15 Minuten Pausenzeit ein.
Teilnehmer (nur wenn abweichend vom Besteller):
+Das haben uns Teilnehmer über Seminare dieses Referenten geschrieben:
![]() |
"Vielen Dank für den Vortrag, sehr instruktiv!" "Vielen Dank für die informativen Ausführungen und Skript!" |
2,5 stündiges Webinar: Prof. Dr. Stephan Oliver Pfaff: Verdächtige Krankschreibung
Grundsätzlich haben Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen einen hohen Beweiswert. Wenn sich der Arbeitnehmer jedoch etwa nach der Kündigung des Arbeitsverhältnisses für die Zeit bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses "krankschreiben lässt", ist der Beweiswert seiner Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttert. Daneben hat das BAG weitere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen in Zweifel gezogen. Das hat zur Folge, dass in diesen Fällen der Arbeitnehmer die volle Darlegungs- und Beweislast für das Bestehen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit als Voraussetzung für den Entgeltfortzahlungsanspruch nach § 3 Abs. 1 EFZG trägt.
Im Webinar werden u.a. diese Punkte behandelt:
Die goldwerth-Webinare finden ausschließlich auf der Software-Plattform "Zoom" statt. Zur Teilnahme an diesem Webinar brauchen Sie eine stabile Verbindung ins Internet, einen Computer (PC, Notebook mit IOS, Windows oder Linux) oder ein mobiles Endgerät (IOS oder Android) mit einer Wiedergabemöglichkeit für Ton (Lautsprecher, Kopfhörer etc.). Kamera oder Mikrofon sind erwünscht, aber nicht notwendig.

Professor Dr. Pfaff praktiziert bundesweit als Rechtsanwalt für namhafte internationale Konzerne. Er hat an der Juristischen Fakultät der TU Dresden mit einer Arbeit im Bereich Arbeits- und Gesellschaftsrecht promoviert und ist Inhaber der Professur für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht an der SRH Hochschule Heidelberg.
Professor Dr. Pfaff referiert regelmäßig im Bereich der Fachanwaltsfortbildung (§ 15 FAO), in der Fort- und Weiterbildung von Betriebs- und Personalräten und agiert als Referendarausbilder beim OLG Frankfurt.