date_range 12.10.2026 - 14:00 Uhr
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Referenten: Jan Prinz, Richter am Amtsgericht Bottrop
Fortbildung gemäß FAO § 15 im Familienrecht
2,5 Stunden Live Webinar. Planen Sie bitte zusätzliche 15 Minuten Pausenzeit ein.
Teilnehmer (nur wenn abweichend vom Besteller):
+2,5 stündiges Webinar: Jan Prinz, Richter am Amtsgericht Bottrop zum Thema: Inobhutnahmen und familiengerichtliche Eilentscheidungen - Konkurrenzverhältnis und Verfahrensoptimierung.
Inobhutnahmen nach § 42 SGB VIII sind zentrale Schutzmaßnahmen im deutschen Kinder- und Jugendhilferecht. Die kommen dann zum Einsatz, wenn das Wohl eines Kindes oder Jugendlichen akut gefährdet ist. Die rechtliche Grundlage für die Inobhutnahme bildet § 42 SGB VIII. Die eigentlich klaren Vorgaben der Vorschrift werden allerdings erfahrungsgemäß nicht allerorts verbindlich eingehalten, was auf unterschiedliche Hindernisse zurückzuführen ist.
Die Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII stellt ein zentrales und zugleich enorm grundrechtssensibles Handlungsfeld für junge Menschen und deren Familien dar. Deshalb ist eine sorgfältige Auseinandersetzung mit den gesetzlichen Vorraussetzungen für Fachkräfte des Allgemeinen Sozialen Dienstes des Jugendamtes unerlässlich, wenn im Spannungsfeld zwischen Kindeswohl, rechtlichen Vorgaben und praktischer Umsetzbarkeit kindeswohlgerechte und zugleich rechtmäßige Lösungen gefunden werden sollen.
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Und so beschreiben Teilnehmer Seminare mit Jan Prinz: "Sehr informativer Vortrag. Vielen Dank auch für die Möglichkeit, mit Ihnen Kontakt aufnehmen zu können. RiAG Jan Prinz: |
Zur Teilnahme an diesem Webinar brauchen Sie eine stabile Verbindung ins Internet, einen Computer (PC, Notebook mit IOS, Windows oder Linux) oder ein mobiles Endgerät (IOS oder Android) mit einer Wiedergabemöglichkeit für Ton (Lautsprecher, Kopfhörer etc.). Kamera oder Mikrofon sind erwünscht, aber nicht notwendig.
Jan Prinz, LL.M., ist Richter am Amtsgericht in Bottrop, Lehrbeauftragter an der Ruhr-Universität Bochum und Dozent im Rahmen der Richterfortbildungen an der Justizakademie des Landes Nordrhein-Westfalen.
Im Rahmen der Rechtsprechung ist er seit 2017 im familiengerichtlichen Dezernat tätig. Darüber hinaus ist er in der Referendarausbildung sowie als Prüfer in beiden juristischen Staatsprüfungen tätig.
Herr Prinz veröffentlicht regelmäßig zu aktuellen familienrechtlichen Fragestellungen in juristischen Fachzeitschriften.