Die Inobhutnahme als Verwaltungsakt
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Die Inobhutnahme als Verwaltungsakt

date_range 07.12.2026 - 14:00 Uhr

alarm 2:30

95,00 €
zzgl. MwSt.

Jan Prinz: Die Inobhutnahme als Verwaltungsakt

Referenten: Jan Prinz, Richter am Amtsgericht Bottrop

Fortbildung gemäß FAO § 15 im Familienrecht bzw. Verwaltungsrecht

2,5 Stunden Live Webinar. Planen Sie bitte zusätzliche 15 Minuten Pausenzeit ein.

Teilnehmer (nur wenn abweichend vom Besteller):

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2,5 stündiges Webinar: Jan Prinz, Richter am Amtsgericht Bottrop zum Thema: Die Inobhutnahme als Verwaltungsakt

Die Fortbildung hat das Ziel, den Teilnehmenden die maßgeblichen Voraussetzungen zum Erlass von Inobhutnahmen, mit besonderem Blick auf ihren Charakter als Verwaltungsakt, aufzuzeigen. Fachkräften der Jugendhilfe soll sie zum Erlass rechtmäßiger Verwaltungsakte befähigen; Teilnehmenden aus der Anwaltschaft soll sie bislang ungenutzte Gelegenheiten zu (kurzfristigem) Rechtsschutz für Betroffene aufzeigen.

Die Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII ist ein zentrales Instrument des Kinder- und Jugendschutzes. Fachkräfte des allgemeinen sozialen Dienstes stehen dabei in der Verantwortung, schnell, rechtssicher und im besten Interesse des jungen Menschen und auch der jeweiligen Familien zu handeln. Die Komplexität der rechtlichen Anforderungen sowie die häufig hohe Dynamik in der Praxis machen fundiertes Wissen und ein sicheres Vorgehen unerlässlich.

In diesem Seminar wird der Fokus auf die rechtlichen Grundlagen und eine korrekteVorgehensweise bei Inobhutnahmen gelegt. Zweck ist es, das eigene Handeln zu reflektieren, Unsicherheiten zu klären, die rechtlichen Anforderungen verständlich zu vermitteln und, insbesondere durch erfahrungsgestützte Empfehlungen zu Absprachen mit dem örtlichen Familiengericht, Handlungssicherheit für den professionellen Alltag im Jugendamt zu schaffen. Daher werden sowohl die speziellen jugendhilfe- und familienrechtlichen Anforderungen sowie allgemeine Anforderungen an den Erlass von Verwaltungsakten (wie der Inobhutnahme) in den Blick genommen. 

Überdies soll bewusst Raum für den Austausch der Beteiligten untereinander sowie für die Auseinandersetzung mit der familien- und verwaltungsgerichtlichen Perspektive geschaffen werden.

Und so beschreiben Teilnehmer Seminare mit Jan Prinz:

"Sehr informativer Vortrag. Vielen Dank auch für die Möglichkeit, mit Ihnen Kontakt aufnehmen zu können.
… ach wären Sie doch nur bei uns am Familiengericht!
Sehr gutes Seminar! Der Referent ist toll. Wenn mehr Richter so kompetent wären... Vielen Dank!"

RiAG Jan Prinz:
Mit Herz und Verstand Richter im familiengerichtlichen Dezernat

Zur Teilnahme an diesem Webinar brauchen Sie eine stabile Verbindung ins Internet, einen Computer (PC, Notebook mit IOS, Windows oder Linux) oder ein mobiles Endgerät (IOS oder Android) mit einer Wiedergabemöglichkeit für Ton (Lautsprecher, Kopfhörer etc.). Kamera oder Mikrofon sind erwünscht, aber nicht notwendig.


Jan PrinzJan Prinz, LL.M., ist Richter am Amtsgericht in Bottrop, Lehrbeauftragter an der Ruhr-Universität Bochum und Dozent an der Justizakademie des Landes Nordrhein-Westfalen. Er bildet darüber hinaus regelmäßig Fachkräfte der öffentlichen und freien Jugendhilfe fort.

Im Rahmen der Rechtsprechung ist er seit 2017 im familiengerichtlichen Dezernat und überdies als Güterichter tätig. Darüber hinaus prüft er in beiden juristischen Staatsprüfungen. 

Jan Prinz kommentiert maßgebliche allgemeine Vorschriften des FamFG (§§ 23-37) im beckOGK. Darüber hinaus veröffentlicht er regelmäßig zu aktuellen familienrechtlichen Fragestellungen in juristischen Fachzeitschriften.

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