Grenzüberschreitendes Gesellschaftsrecht
Das Webinar „Grenzüberschreitendes Gesellschaftsrecht im Update“ richtet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die Unternehmen, Gesellschafter oder Organe bei grenzüberschreitenden gesellschaftsrechtlichen Sachverhalten beraten. Die Veranstaltung ist fachlich ausgesprochen versiert und praxisrelevant, insbesondere wenn regelmäßig Umstrukturierungen, Sitzverlegungen, ausländische Gesellschaften, Registerverfahren oder grenzüberschreitende Beurkundungen bearbeitet werden. Es verbindet aktuelle Rechtsprechung, europäische Reformvorhaben und konkrete registerrechtliche Umsetzungsthemen. Der größte praktische Nutzen liegt bei den Ausführungen zu grenzüberschreitenden Umwandlungen, Personenhandelsgesellschaften, Auslandsbeurkundungen und Vertretungsnachweisen.

Im Mittelpunkt des Webinars stehen aktuelle Problemfelder bei grenzüberschreitenden Umwandlungsvorgängen. Behandelt werden unter anderem die Missbrauchskontrolle durch das Registergericht, die Beteiligung von Finanzbehörden und weiteren Stellen, der Gläubigerschutz sowie typische Fehler bei der Anmeldung und technischen Umsetzung. Einen besonderen Schwerpunkt bildet der grenzüberschreitende Formwechsel von Personenhandelsgesellschaften, insbesondere von OHG, KG, GmbH & Co. KG und : unter bestimmten Voraussetzungen : der eingetragenen GbR. Die Präsentation setzt sich dabei nicht nur mit der abstrakten Zulässigkeit auseinander, sondern auch mit Fragen des anzuwendenden Regelungsmodells, der erforderlichen Beurkundungen, der Registeranmeldung und der sogenannten Rechtskreistrennung. Gerade dieser Bereich ist für die Beratungspraxis anspruchsvoll, weil gesetzliche Regelungen teilweise auf Kapitalgesellschaften zugeschnitten sind und für Personenhandelsgesellschaften Auslegungs- oder Analogielösungen erforderlich werden.
EU-Digitalisierungsrichtlinie II
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der EU-Digitalisierungsrichtlinie II und ihrer möglichen Umsetzung in Deutschland. Vorgestellt werden unter anderem die geplante präventive Rechtmäßigkeitsprüfung, das EU-Gesellschaftszertifikat, digitale EU-Vollmachten, Erleichterungen im grenzüberschreitenden Urkundenverkehr sowie erweiterte Offenlegungspflichten. Für international tätige Mandanten können diese Entwicklungen erhebliche Auswirkungen auf Gründungen, Tochtergesellschaften, Zweigniederlassungen und Registerkommunikation haben. Positiv ist, dass die Präsentation nicht nur die unionsrechtlichen Zielsetzungen beschreibt, sondern auch die möglichen praktischen Folgen für Registerverfahren und den Nachweis von Vertretungsbefugnissen herausarbeitet.
Auslandsbeurkundung
Ergänzt wird das Programm durch datenschutzrechtliche Fragen im Gesellschaftsrecht, insbesondere im Spannungsfeld zwischen Registerpublizität und dem Schutz personenbezogener Daten. Hinzu kommen aktuelle Entscheidungen des EuGH, des BGH und deutscher Obergerichte. Die behandelten Themen reichen von der Reichweite der Registerpublizität über die Zurechnung von Stimmrechten und Russland-Sanktionen bis zur Anerkennung ausländischer Online-Beglaubigungen. Für die Beratungspraxis besonders wertvoll erscheinen die Ausführungen zur Auslandsbeurkundung, zu Vollmachtsketten und zu den Anforderungen an ausländische Beglaubigungsverfahren. Die Beispiele werden zeigen, dass eine ausländische Beurkundung oder Beglaubigung nicht allein deshalb anerkannt wird, weil sie im betreffenden Staat wirksam ist; entscheidend ist vielmehr ihre Gleichwertigkeit mit dem deutschen Verfahren.
EU Inc.
Als weiterer Zukunfts- und Entwicklungsschwerpunkt wird das sogenannte 28. Regime beziehungsweise die „EU Inc.“ angesprochen. Die Präsentation ordnet die geplante optionale europäische Gesellschaftsform in die aktuellen Reformüberlegungen der EU ein und skizziert mögliche Merkmale wie digitale Gründung, grenzüberschreitende Mobilität und einheitliche europäische Standards. Dieser Teil ist vor allem für Kanzleien interessant, die Start-ups, Investoren oder europaweit expandierende Unternehmen beraten. Zugleich sollte berücksichtigt werden, dass es sich bei diesem Themenkomplex um ein sich entwickelndes Vorhaben handelt und nicht um bereits abschließend geltendes Recht.