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Verkehrsrecht

Für das Fachgebiet Verkehrsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
Verkehrszivilrecht, insbesondere das Verkehrshaftungsrecht und das Verkehrsvertragsrecht;
Versicherungsrecht, insbesondere das Recht der Kraftfahrtversicherung, der Kaskoversicherung sowie Grundzüge der Personenversicherungen;
Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht;
Verkehrsverwaltungsrecht;
Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.

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