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IWR

Für das Fachgebiet internationales Wirtschaftsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
Kollisionsrecht (IPR) der vertraglichen und außervertraglichen Schuldverhältnisse;
Internationales Zivilprozess- und Schiedsverfahrensrecht;
International vereinheitlichtes Handelsrecht;
International vereinheitlichtes Gesellschaftsrecht;
Europäisches Beihilfen- und Wettbewerbsrecht;
Grundzüge der Regelungen zur Korruptions-, Betrugs- und Geldwäschebekämpfung im internationalen Rechtsverkehr;
Grundzüge im internationalen Steuerrecht;
Grundzüge der Rechtsvergleichung.

online-Seminare § 15 FAO im Internationalen Wirtschaftsrecht

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