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Für das Fachgebiet Bau- und Architektenrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
Bauvertragsrecht, Recht der Architekten und Ingenieure, Recht der öffentlichen Vergabe von Bauaufträgen, Grundzüge des öffentlichen Baurechts, Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.
Hinweis: Neu seit dem 1.6.2022 zum Erwerb der besonderen praktischen Erfahrungen § 5 FAO im Bau- und Architektenrecht:
Antragsteller müssen nur drei statt bislang sechs selbstständige Beweisverfahren nachweisen!
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