

Referenten: Dr. Gerhard Breuer, Richter am Amtsgericht, Dortmund und Stefan Wehmeyer, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Dortmund
Fortbildung gemäß FAO § 15 im Strafrecht bzw. Handels- und Gesellschaftsrecht am Samstag, den 21. Oktober 2023.
2,5 Stunden Präsenz-Seminar in Dortmund von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr.
2,5 stündiges Präsenz-Seminar: Dr. Gerhard Breuer, Richter am Amtsgericht, Dortmund und und Stefan Wehmeyer, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Dortmund zum Thema: Geschäftsführerhaftung für Ordnungswidrigkeiten - Präventions- und Verteidigungsstrategien.
Anhand einiger Beispielsfälle etwa aus dem Umwelt- oder Datenschutzrecht sollen präventive Vermeidungsstrategien in der Betriebsorganisation, insb. im Bereich Compliance, auch in klein-und mittelständischen Unternehmen, aufgezeigt werden.
Dazu folgen Ausführungen zu Betriebsorganisation, Delegation von Pflichten, Pflichtenkollision und gesellschaftsrechtliche Weisungen sowie zum Geschäftsführerregreß.
Im Anschluss werden die Vorschriften der §§ 30, 130 OWiG dargestellt, Verteidigungsstrategien und typische Verfahrensfehler der Behörden erläutert.
Das Seminar findet im Dortmunder Hotel "Esplanade", Burgwall 3 statt.
Die Zahl der Teilnehmer*innen ist auf 50 Personen begrenzt.
Dr. Gerhard Breuer ist Richter am Amtsgericht Dortmund. Nach Studium in Münster und Promotion in Bonn übt Dr. Breuer seit 1998 das Amt des Richters aus, seit 2010 als Jugendschöffen- und Jugendrichter.
Dr. Breuer ist lehrt darüber hinaus seit mehr als 20 Jahren an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW (HSPV NRW) und doziert in der Fortbildung für Juristen.
Stefan Wehmeyer ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht mit eigener Kanzlei, WEHMEYER RECHTSANWÄLTE, in Stuttgart und Dortmund. Zuvor war er Unternehmensjurist in internationalen Konzernen u.a. Chefsyndikus in einem internationalen Versandhandelskonzern und dort neben anderem mit den Bereichen M&A und Datenschutz befasst.