Internationales Erbrecht in der standesamtlichen Praxis
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Internationales Erbrecht in der standesamtlichen Praxis

date_range 08.12.2026 - 16:00 Uhr

alarm 2:30

99,00 €
zzgl. MwSt.

Prof. Dr. Markus Lamberz: Internationales Erbrecht in der standesamtlichen Praxis

(EuErbVO, Staatsverträge, Mehrstaatigkeit, gewöhnlicher Aufenthalt, eheliches Güterrecht und Europäisches Nachlasszeugnis)

Referenten: Prof. Dr. Markus Lamberz, Prof. an der Fachhochschule für Rechtspflege NRW, Lehrbeauftragter an der Universität Köln

Fortbildung gemäß FAO § 15 im Erbrecht und Spezialfortbildung für erfahrene Standesbeamte mit internationalem Aufgabenbereich

2,5 Stunden Live Webinar. Planen Sie bitte zusätzliche 15 Minuten Pausenzeit ein.

Teilnehmer (nur wenn abweichend vom Besteller):

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2,5 stündiges Webinar: Prof. Dr. Markus Lamberz, Fachhochschule für Rechtspflege NRW zum Thema: "Internationales Erbrecht in der standesamtlichen Praxis (EuErbVO, Staatsverträge, Mehrstaatigkeit, gewöhnlicher Aufenthalt, eheliches Güterrecht und Europäisches Nachlasszeugnis)".

In unserer globalisierten Welt sind Kenntnisse im internationalen Erbrecht unverzichtbar. Die EU-Erbrechtsverordnung harmonisiert und regelt das Internationale Privatrecht für einen Großteil der EU-Mitgliedsstaaten. 

Die Veranstaltung richtet sich an bereits erfahrene Beschäftigte. Grundkenntnisse im Personenstandsrecht, Erbrecht und internationalen Privatrecht werden vorausgesetzt. Der Schwerpunkt liegt auf der vertieften Bearbeitung grenzüberschreitender Erbfälle. Prof. Dr. Lamberz bespricht für Sie u. a.die folgenden Aspekte:

Inhalt:

  • Anwendung der EuErbVO bei internationalen Erbfällen.
  • Vorrang und Reichweite bilateraler Staatsverträge, unter anderem mit der Türkei, Iran und Nachfolgestaaten der ehemaligen UdSSR.
  • Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts.
  • Bedeutung der Staatsangehörigkeit und von Mehrstaatigkeit.
  • Rechtswahl und Verfügung von Todes wegen.
  • Abgrenzung von Erbrecht und ehelichem Güterrecht.
  • Internationale Zuständigkeit.
  • Annahme und Ausschlagung einer Erbschaft.
  • Europäisches Nachlasszeugnis.
  • Aktuelle Rechtsprechung des EuGH, BGH und verschiedener Oberlandesgerichte.

Die Fortbildung ist besonders geeignet für Standesbeamtinnen und Standesbeamte, Beschäftigte der Standesamtsaufsicht, Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter mit internationalen Personenstandsfällen sowie Mitarbeitende aus Nachlass- und Bürgerämtern mit Berührungspunkten zum internationalen Familien- und Erbrecht.

Prof. Dr. M. Lamberz

Dr. Markus Lamberz (Rechtspfleger und (Nachlass)Richter aD) ist Professor an der Fachhochschule für Rechtspflege NRW und lehrt dort insbesondere Nachlass- und Familienrecht und IPR. Er ist Lehrbeauftragter an der Uni Köln und Mitglied im Fachausschuss Nachlassrecht des Bundes Deutscher Rechtspfleger.

Von 2018-2023 war er Schriftleiter der Zeitschrift „Rpfleger“ und veröffentlicht regelmäßig zu erbrechtlichen Themen in juristischen Fachzeitschriften, u. a. in der NJW, FamRZ, ErbR, ZEV, NZFam. 

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