date_range 23.09.2026 - 14:00 Uhr
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Referenten: Peter Betz, Fachanwalt für Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Betz Rechtsanwälte, Pfaffenhofen
Fortbildung gemäß FAO § 15 im Erbrecht
2,5 Stunden Live Webinar. Planen Sie bitte zusätzliche 15 Minuten Pausenzeit ein.
Teilnehmer (nur wenn abweichend vom Besteller):
+2,5 stündiges Webinar: Peter Betz, Fachanwalt für Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht zum Thema: Haftungsfallen im Erbrecht - Mandatsannahme/ Gestaltung.
Ein Testament ist schnell geschrieben. Die Haftung dafür hält ein Anwaltsleben.
Wer im Erbrecht gestaltet, entscheidet nicht nur über Vermögen, Familienfrieden und steuerliche Folgen – sondern häufig auch darüber, ob die eigene Beratung später einer gerichtlichen Prüfung standhält. Dieser Fortbildungsvortrag richtet den Blick konsequent auf die Gestaltungspraxis: klar, kritisch und mit dem Blick des Praktikers auf die Stellen, an denen aus einer gut gemeinten Klausel, einem gut gemeinten Rat, einem für den Mandanten billigen Weg eine teure Haftungsfalle werden kann.
Gemeinschaftliches Testament: Bindungswirkung, Wechselbezüglichkeit, Supervermächtnis, Pflichtteilsstrafklauseln und Wiederverheiratungsklauseln – und weshalb „unsere Kinder“ keineswegs immer eindeutig ist (OLG Düsseldorf, 3 Wx 6/18).
Erbvertrag: Warum § 2270 BGB hier gerade nicht gilt (BGH, IV ZB 15/24), welche Scheidungsklauseln tragen und wann Rücktrittsvorbehalte unverzichtbar sind.
Vor- und Nacherbschaft: Steueroptimierung oder Steuerfalle – einschließlich BFH II R 1/20 und der oft übersehenen Ausschlagungsfristen.
Auch das Geschiedenentestament mit Testamentsvollstreckung, Herausgabevermächtnis und Ausschluss der Vermögenssorge (OLG Brandenburg, 9 WF 265/18) wird ebenso behandelt wie das Vererben an gemeinnützige Organisationen. Im Fokus stehen ferner die Reparatur missglückter Gestaltungen durch Neugestaltung, Ausschlagung und Zuwendungsverzicht sowie die Erwachsenenadoption als Gestaltungsinstrument: steuerlich attraktiv, haftungsrechtlich anspruchsvoll.
24 aktuelle Entscheidungen aus der Gestaltungspraxis machen die Risiken greifbar.
Die Teilnehmer erhalten zahlreiche sofort einsetzbare Formulierungsvorschläge und Muster, etwa zu Supervermächtnis, Herausgabevermächtnis, Pflichtteilsstrafklausel, Bindungswirkung, Anfechtungsverzicht, Scheidungsklauseln und dem Geschiedenentestament mit Testamentsvollstreckung. Aber auch die Arbeit in und mit der Kanzleistruktur kommt nicht zu kurz mit Musterformulierungen zur Vergütung, Haftung und einem ausführlichen Parcours zur Nutzung von KI in diesen Bereichen.
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Und so beschreiben Teilnehmer Seminare mit Peter Betz: "sehr engagiert und klare Kante, top! Rechtsanwalt Peter Betz: |
Zur Teilnahme an diesem Webinar brauchen Sie eine stabile Verbindung ins Internet, einen Computer (PC, Notebook mit IOS, Windows oder Linux) oder ein mobiles Endgerät (IOS oder Android) mit einer Wiedergabemöglichkeit für Ton (Lautsprecher, Kopfhörer etc.). Kamera oder Mikrofon sind erwünscht, aber nicht notwendig.

Peter Betz ist Fachanwalt für Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht und zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT e.V.) und Mediator. Er ist seit mehr als einem Jahrzehnt ausschließlich im Erb- und Familienrecht sowie Arbeitsrecht tätig und führt eine eigene Kanzlei in Pfaffenhofen an der Ilm.
Peter Betz ist Autor juristischer Fachaufsätze und begeistert seit nun zehn Jahren als Dozent in der Ausbildung und Fortbildung für Fachanwältinnen & Fachanwälte.
Rechtsanwalt Peter Betz gehört zu den TOP Anwälten im Erbrecht in Deutschland, die das F.A.Z. Institut und QuantiQuest erstmals für 2026 auf Basis von Kollegenempfehlungen und Mandantenbewertungen ermittelt hat.
Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist ihm das soziale Engagement eine Herzensangelegenheit.