date_range 10.11.2026 - 08:30 Uhr
alarm 2:30
Referenten: Jan Prinz, Richter am Amtsgericht Bottrop und Vanessa Teni, Fachberaterin Kinderschutz, Sozialarbeiterin-/pädagogin, Verfahrensbeistand, Oberhausen
Fortbildung gemäß FAO § 15 im Familienrecht
2,5 Stunden Live Webinar. Planen Sie bitte zusätzliche 15 Minuten Pausenzeit ein.
Teilnehmer (nur wenn abweichend vom Besteller):
+2,5 stündiges Seminar: Jan Prinz, Richter am Amtsgericht Bottrop und Vanessa Teni, Fachberaterin Kinderschutz zum Thema: Umgangsverweigerung - Phänomen erkennen und abhelfen
Die Veranstaltung wird von zwei Referierenden mit unterschiedlichem beruflichen Hintergrund (Jugendamt und Familiengericht) gemeinsam und im fachlichen Diskurs miteinander durchgeführt. Die unterschiedlichen Erscheinungsformen des Phänomens "Umgangsverweigerung" sollen durch die verschiedenen Professionen in ihren unterschiedlichen Rollen in den Blick genommen werden.
In dieser Veranstaltung werden Einblicke in die Möglichkeiten der Erkenntnis der Verweigerung von Umgang (insbesondere des maßgeblich betreuenden Elternteils mit Blick auf den Kontakt des Kindes zum anderen Elternteil, aber auch in anderen Erscheinungsformen) sowohl in der behördlichen als auch in der gerichtlichen Dimension gegeben. In der Folge präsentieren die Vortragenden Optionen zur Begegnung dieser Problemstellung in unterschiedlichen Eskalationsstufen (eindringliche Ansprache, Meldung/Prüfung einer Kindeswohlgefährdung, gerichtliche Auflagen, gerichtliche Umgangsanordnung, Zwangsvollstreckung gerichtlicher Umgangstitel, Entzug der elterlichen Sorge).
Beim Zwiegespräch auf der Grundlage der unterschiedlichen Betrachtungsweisen der verschiedenen Professionen und Rollen werden dabei kindschaftsrechtliche Fallbeispiele aus der Praxis der Referierenden erörtert. Die Veranstaltung ist allerdings auch und insbesondere darauf ausgelegt, Fallbeispiele aus der beruflichen Praxis der Teilnehmenden zu erörtern und aus den unterschiedlichen Perspektiven zu beleuchten.
Zur Teilnahme an diesem Webinar brauchen Sie eine stabile Verbindung ins Internet, einen Computer (PC, Notebook mit IOS, Windows oder Linux) oder ein mobiles Endgerät (IOS oder Android) mit einer Wiedergabemöglichkeit für Ton (Lautsprecher, Kopfhörer etc.). Kamera oder Mikrofon sind erwünscht, aber nicht notwendig.
Jan Prinz, LL.M., ist Richter am Amtsgericht in Bottrop, Lehrbeauftragter an der Ruhr-Universität Bochum und Dozent an der Justizakademie des Landes Nordrhein-Westfalen. Er bildet darüber hinaus regelmäßig Fachkräfte der öffentlichen und freien Jugendhilfe fort.
Im Rahmen der Rechtsprechung ist er seit 2017 im familiengerichtlichen Dezernat und überdies als Güterichter tätig. Darüber hinaus prüft er in beiden juristischen Staatsprüfungen.
Jan Prinz kommentiert maßgebliche allgemeine Vorschriften des FamFG (§§ 23-37) im beckOGK. Darüber hinaus veröffentlicht er regelmäßig zu aktuellen familienrechtlichen Fragestellungen in juristischen Fachzeitschriften.

Vanessa Teni, Sozialarbeiterin-/pädagogin B.A. ist Fachberaterin im Kinderschutz. In dieser Funktion berät sie Fachkräfte bei der Einschätzung und dem Umgang mit möglichen Kindeswohlgefährdungen. 2025 qualifizierte sie sich zudem zur "insoweit erfahrenen Fachkraft" (InsoFa). Weiterhin ist sie als Verfahrensbeistand an unterschiedlichen Gerichten tätig. Bis 2024 sammelte Frau Teni als Mitarbeiterin im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) verschiedener Jugendämter Erfahrungen in komplexen Familiensystemen, im Kinderschutz sowie in familiengerichtlich relevanten Fragestellungen
Die fachlichen Schwerpunkte von Frau Teni liegen insbesondere im Kinderschutz, in der Arbeit mit konflikt- und krisenbelasteten Familiensystemen sowie in einer klaren und strukturierten Gesprächsführung.
Neben ihrer hauptberuflichen Tätigkeit ist Frau Teni als Dozentin im Rahmen der Jugendhilfe tätig.