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Insolvenzrecht

Für das Fachgebiet Insolvenz- und Sanierungsrecht sind nachzuweisen besondere Kenntnisse in den Bereichen: 

Materielles Insolvenz- und Sanierungsrecht (Insolvenzgründe und Wirkungen des Insolvenzantrags, Wirkungen der Verfahrenseröffnung, das Amt des vorläufigen Insolvenzverwalters oder des Insolvenzverwalters, des vorläufigen Sachwalters und des Sachwalters, des Verfahrenskoordinators, des Restrukturierungsbeauftragten sowie des Sanierungsmoderators, Vermögenssicherung und Stabilisierung sowie Verwaltung der Masse, Aussonderung, Absonderung und Aufrechnung im Insolvenzverfahren, Abwicklung und Gestaltung von Rechtsverhältnissen, Insolvenzgläubiger, Insolvenzanfechtung, Arbeits- und Sozialrecht in der Insolvenz, Steuerrecht in der Insolvenz, Gesellschaftsrecht in der Insolvenz, Insolvenzstrafrecht, Grundzüge des internationalen Insolvenzrechts)
Verfahrensrecht (Insolvenzeröffnungsverfahren, Regelverfahren, Restrukturierungs- und Insolvenzplan, Verbraucherinsolvenz, Restschuldbefreiungsverfahren, Sonderinsolvenzen)
Betriebswirtschaftliche Grundlagen (Buchführung, Bilanzierung und Bilanzanalyse, Rechnungslegung in der Insolvenz, Betriebswirtschaftliche Fragen des Restrukturierungs- und Insolvenzplans, der Sanierung, der übertragenden Sanierung sowie der Liquidation).

online-Seminare § 15 FAO im Insolvenz- und Sanierungsrecht

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