Webinare

Präsenz-Veranstaltung abgesagt? Selbststudium-Kontingent von 5 Stunden erschöpft? Kein Problem! Wir bieten in allen relevanten Fachbereichen online-Präsenzseminare (Webinare) nach § 15 FAO an. Einfach anmelden, teilnehmen und Zertifikat erhalten - ganz ohne Reisestress oder -kosten. Alle Fortbildungen werden bis zu 15 Stunden pro Kalenderjahr im jeweiligen Fachbereich von der Kammer anerkannt. 
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online-Fortbildung nach § 15 FAO

   e i n f a c h    g o l d w e r t h    

Fachbereiche

  • Arbeitsrecht

    Für das Fachgebiet Arbeitsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
    Individualarbeitsrecht (Abschluss, Inhalt und Änderung des Arbeits- und Berufsausbildungsvertrages; Beendigung des Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnisses einschließlich Kündigungsschutz; Grundzüge der betrieblichen Altersversorgung; Schutz besonderer Personengruppen, insbesondere der Schwangeren und Mütter, der Schwerbehinderten und Jugendlichen; Grundzüge des Arbeitsförderungs- und des Sozialversicherungsrechts)
    Kollektives Arbeitsrecht (Tarifvertragsrecht; Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht; Grundzüge des Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrechts)
    Verfahrensrecht.

  • Bank- und...

    Für das Fachgebiet Bank- und Kapitalmarktrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen: 
    Geschäftsverbindung zwischen Bank und Kunden (Allgemeine Geschäftsbedingungen, Bankvertragsrecht, das Konto und dessen Sonderformen)
    Kreditvertragsrecht und Kreditsicherung einschließlich Auslandsgeschäft,
    Zahlungsverkehr (Überweisungs-, Lastschrift-, Wechsel- und Scheckverkehr, EC-Karte und Electronic-/Internet-Banking, Kreditkartengeschäft),
    sonstige Bankgeschäfte (im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 KWG – z.B. Pfandbriefgeschäft, Finanzkommissionsgeschäft, Depotgeschäft, Garantiegeschäft, Emissionsgeschäft, Konsortialgeschäft einschließlich Auslandsgeschäft)
    Kapitalmarkt- und Kapitalanlagerecht (Wertpapierhandel, Investmentgeschäft, alternative Anlageformen, Vermögensverwaltung, Vermögensverwahrung),
    Factoring/Leasing,
    Geldwäsche, Datenschutz, Bankentgelte,
    Recht der Bankenaufsicht, Bankenrecht der europäischen Gemeinschaft und Kartellrecht,
    Steuerliche Bezüge zum Bank- und Kapitalmarktrecht,
    Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts

  • Baurecht

    Für das Fachgebiet Bau- und Architektenrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
    Bauvertragsrecht, Recht der Architekten und Ingenieure, Recht der öffentlichen Vergabe von Bauaufträgen, Grundzüge des öffentlichen Baurechts, Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.

    Hinweis: Neu seit dem 1.6.2022 zum Erwerb der besonderen praktischen Erfahrungen § 5 FAO im Bau- und Architektenrecht:
    Antragsteller müssen nur drei statt bislang sechs selbstständige Beweisverfahren nachweisen!

  • Erbrecht

    Für das Fachgebiet Erbrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
    materielles Erbrecht unter Einschluss erbrechtlicher Bezüge zum Schuld-, Familien-, Gesellschafts-, Stiftungs- und Sozialrecht;
    Internationales Privatrecht im Erbrecht;
    vorweggenommene Erbfolge, Vertrags- und Testamentsgestaltung;
    Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz und Nachlasspflegschaft;
    steuerrechtliche Bezüge zum Erbrecht;
    Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.

  • Familienrecht

    Für das Fachgebiet Familienrecht sind nachzuweisen besondere Kenntnisse in den Bereichen
    materielles Ehe-, Familien- und Kindschaftsrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erb-, Gesellschafts-, Sozial-, Schuld-, Steuer- und Vollstreckungsrecht und zum öffentlichen Recht, der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und der eingetragenen Lebenspartnerschaft,
    familienrechtliches Verfahrens- und Kostenrecht,
    Internationales Privatrecht im Familienrecht,
    Theorie und Praxis familienrechtlicher Mandatsbearbeitung und Vertragsgestaltung.

  • HGR

    Für das Fachgebiet Handels- und Gesellschaftsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
    Materielles Handelsrecht (Recht des Handelsstandes (§§ 1-104 HGB); Recht der Handelsgeschäfte (§§ 343-406 HGB); internationales Kaufrecht, insbesondere UN-Kaufrecht.);
    Materielles Gesellschaftsrecht (das Recht der Personengesellschaften; das Recht der Kapitalgesellschaften; internationales Gesellschaftsrecht, insbesondere Grundzüge des europäischen Gesellschaftsrechts sowie der europäischen Aktiengesellschaft; Konzernrecht, insbesondere das Recht der verbundenen Unternehmen; Umwandlungsrecht; Grundzüge des Bilanz- und Steuerrechts; Grundzüge des Dienstvertrags- und Mitbestimmungsrechts);
    Bezüge des Handels- und Gesellschaftsrechts zum Arbeitsrecht, Kartellrecht, Handwerks- und Gewerberecht, Erb- und Familienrecht, Insolvenz- und Strafrecht sowie Bezüge des Rechts der Aktiengesellschaften zum Wertpapiererwerbs- und Übernahmerecht;
    Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.

  • IWR

    Für das Fachgebiet internationales Wirtschaftsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
    Kollisionsrecht (IPR) der vertraglichen und außervertraglichen Schuldverhältnisse;
    Internationales Zivilprozess- und Schiedsverfahrensrecht;
    International vereinheitlichtes Handelsrecht;
    International vereinheitlichtes Gesellschaftsrecht;
    Europäisches Beihilfen- und Wettbewerbsrecht;
    Grundzüge der Regelungen zur Korruptions-, Betrugs- und Geldwäschebekämpfung im internationalen Rechtsverkehr;
    Grundzüge im internationalen Steuerrecht;
    Grundzüge der Rechtsvergleichung.

  • Insolvenzrecht

    Für das Fachgebiet Insolvenz- und Sanierungsrecht sind nachzuweisen besondere Kenntnisse in den Bereichen: 
    Materielles Insolvenz- und Sanierungsrecht (Insolvenzgründe und Wirkungen des Insolvenzantrags, Wirkungen der Verfahrenseröffnung, das Amt des vorläufigen Insolvenzverwalters oder des Insolvenzverwalters, des vorläufigen Sachwalters und des Sachwalters, des Verfahrenskoordinators, des Restrukturierungsbeauftragten sowie des Sanierungsmoderators, Vermögenssicherung und Stabilisierung sowie Verwaltung der Masse, Aussonderung, Absonderung und Aufrechnung im Insolvenzverfahren, Abwicklung und Gestaltung von Rechtsverhältnissen, Insolvenzgläubiger, Insolvenzanfechtung, Arbeits- und Sozialrecht in der Insolvenz, Steuerrecht in der Insolvenz, Gesellschaftsrecht in der Insolvenz, Insolvenzstrafrecht, Grundzüge des internationalen Insolvenzrechts)
    Insolvenzverfahrensrecht (Insolvenzeröffnungsverfahren, Regelverfahren, Restrukturierungs- und Insolvenzplan, Verbraucherinsolvenz, Restschuldbefreiungsverfahren, Sonderinsolvenzen)
    Betriebswirtschaftliche Grundlagen (Buchführung, Bilanzierung und Bilanzanalyse, Rechnungslegung in der Insolvenz, Betriebswirtschaftliche Fragen des Restrukturierungs- und Insolvenzplans, der Sanierung, der übertragenden Sanierung sowie der Liquidation).

  • IT-Recht

    Für das Fachgebiet Informationstechnologierecht (IT-Recht) sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
    Vertragsrecht der Informationstechnologien, einschließlich der Gestaltung individueller Verträge und AGB;
    Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, einschließlich der Gestaltung von Provider-Verträgen und Nutzungsbedingungen (Online-/Mobile Business);
    Grundzüge des Immaterialgüterrechts im Bereich der Informationstechnologien, Bezüge zum Kennzeichenrecht, insbesondere Domainrecht;
    Recht des Datenschutzes und der Sicherheit der Informationstechnologien einschließlich Verschlüsselungen und Signaturen sowie deren berufsspezifischer Besonderheiten;
    das Recht der Kommunikationsnetze und -dienste, insbesondere das Recht der Telekommunikation und deren Dienste;
    Öffentliche Vergabe von Leistungen der Informationstechnologien (einschließlich e-Government) mit Bezügen zum europäischen und deutschen Kartellrecht;
    Internationale Bezüge einschließlich Internationales Privatrecht;
    Besonderheiten des Strafrechts im Bereich der Informationstechnologien; 
    Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.

  • Medizinrecht

    Für das Fachgebiet Medizinrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
    Recht der medizinischen Behandlung (zivilrechtliche Haftung; strafrechtliche Haftung);
    Recht der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung (Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrecht; Grundzüge der Pflegeversicherung);
    Berufsrecht der Heilberufe (ärztliches Berufsrecht; Grundzüge des Berufsrechts sonstiger Heilberufe);
    Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe, einschließlich Vertragsgestaltung;
    Vergütungsrecht der Heilberufe;
    Krankenhausrecht einschließlich Bedarfsplanung, Finanzierung und Chefarztvertragsrecht;
    Grundzüge des Arzneimittel- und Medizinprodukterechts;
    Grundzüge des Apothekenrechts;
    Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts.

  • Mietrecht

    Für das Fachgebiet Miet- und Wohnungseigentumsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
    Recht der Wohnraummietverhältnisse;
    Recht der Gewerberaummietverhältnisse und Pachtrecht;
    Wohnungseigentumsrecht;
    Maklerrecht, Nachbarrecht und Grundzüge des Immobilienrechts;
    Miet- und wohnungseigentumsrechtliche Bezüge zum öffentlichen Recht, einschließlich Steuerrecht;
    Miet- und wohnungseigentumsrechtliche Besonderheiten des Verfahrens- und Vollstreckungsrechts.

  • Migrationsrecht

    Für das Fachgebiet Migrationsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
    Staatsangehörigkeitsrecht (Statusfeststellungen einschließlich Staatenlosigkeit, Einbürgerung, Verlusttatbestände, Vertriebenenverfahren) ;
    Aufenthaltsrecht (allgemeine Grundlagen des Erwerbs, der Verlängerung und der Verfestigung von Aufenthaltstiteln, Visumsverfahren zu kurz- und langfristigen Aufenthaltszwecken, Aufenthaltstitel und ihre unterschiedlichen Voraussetzungen, Erlöschen des Aufenthaltsrechts, insbesondere Ausweisung, Durchsetzung der Ausreisepflicht, insbesondere Duldung, Abschiebung und Abschiebungshaft, Haftung und Gebühren, Besonderheiten des Datenschutzes) ;
    Unionsrecht (Aufenthaltsrechte von Unionsbürgern und ihren Familienangehörigen, Aufenthaltsrechte aus dem ARB 1/80 EWG-Türkei, sonstige unionsrechtliche oder völkerrechtliche Migrationsregelungen) ;
    Asylrecht (Asylverfahren einschließlich internationaler und nationaler Verteilungsregelungen sowie Entscheidungsarten, internationaler Flüchtlingsschutz, nationaler Schutz, Rechtsschutz, Widerruf/Erlöschen, Folgeverfahren) ;
    migrationsrechtliche Bezüge des Sozialrechts, insbesondere vom Aufenthaltsstatus abhängige Leistungsansprüche und Leistungsausschlüsse;
    migrationsrechtliche Bezüge des Strafrechts;
    rechtliche Besonderheiten der Auswanderung;
    Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts.

  • Sozialrecht

    Für das Fachgebiet Sozialrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
    allgemeines Sozialrecht einschließlich Verfahrensrecht,
    besonderes Sozialrecht (Arbeitsförderungs- und Sozialversicherungsrecht (Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung); Recht der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden; Recht des Familienlastenausgleichs; Recht der Eingliederung Behinderter; Sozialhilferecht; Ausbildungsförderungsrecht). 

  • Sportrecht

    Für das Fachgebiet Sportrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
    selbstgesetztes Recht der Sportverbände im Rahmen der Verbandsautonomie und deren Organisationsstrukturen, insbesondere Satzungen und Statuten nationaler und internationaler Sportorganisationen; nationale und internationale Sportverbands- und -schiedsgerichtsbarkeit; sportrechtliche Bezüge des Ordnungswidrigkeiten- und Strafrechts, Strafprozessrecht sowie zwischenstaatliches und Völkerrecht; Schutz vor Sportmanipulationen, insbesondere durch sog. Doping, sportrechtliche Bezüge des Arzneimittelrechts; Vereinsrecht und Grundzüge des Gesellschaftsrechts; sportrechtliche Bezüge des Medienrechts, insbesondere der Fernseh-, Internet- und Hörfunkrechte; Recht des geistigen Eigentums, insbesondere Persönlichkeitsrecht sowie Urheber- und Markenrecht; Recht des Sponsorings, Recht der staatlichen Sportförderung und Subventionsrecht, Sportwettrecht; sportrechtliche Bezüge des nationalen und internationalen Haftungsrechts; Grundzüge des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts; Sportvertragsrecht, sportrechtliche Bezüge des Dienst- und Arbeitsvertragsrechts. .

  • Steuerrecht

    Für das Fachgebiet Steuerrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
    Buchführung und Bilanzwesen einschließlich des Rechts der Buchführung und des Jahresabschlusses;
    Allgemeines Abgabenrecht einschließlich Bewertungs- und Verfahrensrecht;
    Besonderes Steuer- und Abgabenrecht (Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer; Umsatzsteuer- und Grunderwerbsteuerrecht; Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht);
    Steuerstrafrecht sowie Grundzüge des Verbrauchsteuer- und internationalen Steuerrechts einschließlich des Zollrechts

  • Strafrecht

    Für das Fachgebiet Strafrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
    Methodik und Recht der Strafverteidigung und Grundzüge der maßgeblichen Hilfswissenschaften;
    materielles Strafrecht einschließlich Jugend-, Betäubungsmittel-, Verkehrs-, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht;
    Strafverfahrensrecht einschließlich Jugendstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie
    Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsrecht.

  • Transportrecht

    Für das Fachgebiet Transport- und Speditionsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
    Recht des nationalen und grenzüberschreitenden Straßentransports einschließlich des Rechts der allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Transportversicherungsbedingungen;
    Recht des nationalen und grenzüberschreitenden Transports zu Wasser, auf der Schiene und in der Luft
    Recht des multimodalen Transports;
    Recht des Gefahrguttransports, einschließlich diesbezüglicher Straf- und Bußgeldvorschriften;
    Transportversicherungsrecht;
    Lagerrecht;
    Internationales Privatrecht;
    Zollrecht und Zollabwicklung im grenzüberschreitenden Verkehr sowie Verkehrssteuern;
    Besonderheiten der Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit.

  • Urheber- und Medienrecht

    Für das Fachgebiet Urheber- und Medienrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
    Urheberrecht einschließlich des Rechts der Wahrnehmungsgesellschaften, Leistungsschutzrechte, Urhebervertragsrecht, internationale Urheberrechtsabkommen;
    Verlagsrecht einschließlich Musikverlagsrecht, Musikvertragsrecht;
    Recht der öffentlichen Wort- und Bildberichterstattung;
    Rundfunkrecht;
    wettbewerbsrechtliche und werberechtliche Bezüge des Urheber- und Medienrechts, Titelschutz;
    Grundzüge des Mediendienste-, Teledienste- und Telekommunikationsrechts, des Rechts der Unterhaltungs- und Kulturveranstaltungen sowie des Rechts der deutschen und europäischen Kulturförderung;
    Verfahrensrecht und Besonderheiten des Prozessrechts.

  • Verkehrsrecht

    Für das Fachgebiet Verkehrsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
    Verkehrszivilrecht, insbesondere das Verkehrshaftungsrecht und das Verkehrsvertragsrecht;
    Versicherungsrecht, insbesondere das Recht der Kraftfahrtversicherung, der Kaskoversicherung sowie Grundzüge der Personenversicherungen;
    Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht;
    Verkehrsverwaltungsrecht;
    Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.

  • Versicherungsrecht

    Für das Fachgebiet Versicherungsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
    allgemeines Versicherungsvertragsrecht und Besonderheiten der Prozessführung;
    Recht der Versicherungsaufsicht;
    Grundzüge des internationalen Versicherungsrechts;
    Transport- und Speditionsversicherungsrecht;
    Sachversicherungsrecht (insbesondere das Recht der Fahrzeug-, Gebäude-, Hausrat-, Reisegepäck-, Feuer-, Einbruchdiebstahl- und Bauwesenversicherung);
    Recht der privaten Personenversicherung (insbesondere das Recht der Lebens-, Kranken-, Reise- rücktritts-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung);
    Haftpflichtversicherungsrecht (insbesondere das Recht der Pflichtversicherung, privaten Haftpflicht-, betrieblichen Haftpflicht-, Haftpflichtversicherung der freien Berufe, Umwelt- und Produkthaftpflicht, Bauwesenversicherung);
    Rechtsschutzversicherungsrecht;
    Grundzüge des Vertrauensschaden- und Kreditversicherungsrechts.

  • Berufsrecht

    Rechtsanwälte müssen spätestens zum Ende des ersten Jahres nach Zulassung Kenntnisse im Berufsrecht nachweisen. Grundlage dafür ist die Neufassung des § 43f BRAO, die mit der großen BRAO-Reform zum 01.08.2022 in Kraft getreten ist.

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