FamR - 19.09.2025 - 15.00 Uhr: Strafrechtliche Aspekte im Erb-/Familienrecht
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FamR - 19.09.2025 - 15.00 Uhr: Strafrechtliche Aspekte im Erb-/Familienrecht

99,00 €
zzgl. MwSt.

Dr. G. Breuer & RA S. Wehmeyer: Strafrechtliche Aspekte im Erb-/Familienrecht

(15:00 Uhr - 2,5 H)

Referenten: Dr. Gerhard Breuer, Richter am Amtsgericht, Dortmund und Stefan Wehmeyer, Fachanwalt für Erbrecht und für Handels- und Gesellschaftsrecht, Dortmund

Fortbildung gemäß FAO § 15 im Strafrecht bzw. Erbrecht oder im Familienrecht am Freitag, den 19. September 2025

2,5 Stunden Live Webinar von 15.00 Uhr bis 17.45 Uhr (inkl. 15 Minuten Pause).

Menge

2,5 stündiges Seminar: Dr. Gerhard Breuer, Richter am Amtsgericht, Dortmund und und Stefan Wehmeyer, Fachanwalt für Erbrecht und für Handels- und Gesellschaftsrecht, Dortmund zum Thema: Strafrechtliche Aspekte im Erb-/Familienrecht - nicht immer nur Erbschleicherei.

Das Strafrecht bietet dem Fachanwalt vielfältige Möglichkeiten, die auch im zivilrechtlichen Mandat von Bedeutung sind.

Das Dozentenduo stellt vor diesem Hintergrund einschlägige Straftatbestände und den verfahrensrechtlichen Ablauf dar.

Dabei werden Grundzüge zu Themen wie Strafanzeige/Strafantrag, Beschlagnahme und Durchsuchung, Arrest, aber auch Klageerzwingungsverfahren speziell im erbrechtlichen Kontext erläutert. 

Es wird insbesondere auch auf die klassischen Bereiche der Erbschleicherei, Testamentsvollstreckung, Erbunwürdigkeit, Vollmachtserteilung und steuer-(straf-)rechtliche Aspekte eingegangen und Fallbeispiele aufgezeigt.“

Die goldwerth-Webinare finden ausschließlich auf der Software-Plattform "Zoom" statt. Zur Teilnahme an diesem Webinar brauchen Sie eine stabile Verbindung ins Internet, einen Computer (PC, Notebook mit IOS, Windows oder Linux) oder ein mobiles Endgerät (IOS oder Android) mit einer Wiedergabemöglichkeit für Ton (Lautsprecher, Kopfhörer etc.). Kamera oder Mikrofon sind erwünscht, aber nicht notwendig.

RiAG Dr. G. Breuer

Dr. Gerhard Breuer ist Richter am Amtsgericht Dortmund. Nach Studium in Münster und Promotion in Bonn übt Dr. Breuer seit 1998 das Amt des Richters aus, seit 2010 als Jugendschöffen- und Jugendrichter. 

Dr. Breuer ist lehrt darüber hinaus seit mehr als 20 Jahren an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW (HSPV NRW) und doziert in der Fortbildung für Juristen.

Stefan Wehmeyer

Stefan Wehmeyer ist Fachanwalt für Erbrecht und für Handels- und Gesellschaftsrecht mit eigener Kanzlei, WEHMEYER RECHTSANWÄLTE, in Stuttgart und Dortmund. Der Schwerpunkt seiner Beratung liegt im Erbrecht, in der Vermögens- und Unternehmensnachfolge und im Gesellschaftsrecht. Parallel war Herr Wehmeyer lange Jahre Unternehmensjurist in verschiedenen internationalen Unternehmen und u.a. Chefsyndikus in einem börsennotierten Handelskonzern.

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