VerkR - 26.11.2024 - 10.00 Uhr: Die Streitverkündung
A. Walther: Besonderheiten des Prozessrechts im Transportrecht und im Verkehrsrecht: Die Streitverkündung
(10:00 Uhr - 2,5 H)
Referent: Armin Walther, Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht, Rechtsanwälte Holletschek Bouveret Walther, Köln
Fortbildung gemäß FAO § 15 im Verkehrs- bzw. Transport- und Speditionsrecht, Dienstag, den 26. November 2024
2,5 Stunden Live Webinar von 10.00 Uhr bis 12.45 Uhr (inkl. 15 Minuten Pause).
Das haben uns Teilnehmer über dieses Seminar geschrieben:
"Ein wichtiges Thema! Vielen Dank für diesen informativen Vortrag" |
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2,5 stündiges Webinar: Armin Walther, Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht, zum Thema „Besonderheiten des Prozessrechts im Transportrecht: Die Streitverkündung“
Die Streitverkündung ist ein gängiges prozessuales Instrument, welches vor allem im transportrechtlichen Schadensersatzprozess zur fast täglichen Praxis gehört. Die oft mehrgliedrigen Subunternehmerketten machen es beispielsweise erforderlich, dass sich die Beteiligten des Rechtsstreits gegenüber ihren Subunternehmern durch Streitverkündung absichern. Aber auch im Verkehrsrecht kann die Streitverkündung sinnvoll sein, wenn beispielsweise unter mehreren Unfallbeteiligten nicht klar ist, welcher von ihnen die Verantwortung für den Unfall trägt, und sich der Geschädigte für den Fall absichern will, dass er den Prozess gegen den zunächst in Anspruch genommenen Unfallbeteiligten verliert, weil sich statt seiner die Verantwortlichkeit eines weiteren Unfallbeteiligten herausstellt.
Das Webinar behandelt nach einem Überblick über die prozessualen Regelungen der Streitverkündung und Nebenintervention die Fallstricke, die im Zusammenhang mit der Streitverkündung insbesondere für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit transportrechtlichen und verkehrsrechtlichen Schwerpunkten bestehen.
Zur Teilnahme an diesem Webinar brauchen Sie eine stabile Verbindung ins Internet, einen Computer (PC, Notebook mit IOS, Windows oder Linux) oder ein mobiles Endgerät (IOS oder Android) mit einer Wiedergabemöglichkeit für Ton (Lautsprecher, Kopfhörer etc.). Kamera oder Mikrofon sind erwünscht, aber nicht notwendig.
Armin Walther ist seit 1997 Rechtsanwalt (Rechtsanwälte Holletschek Bouveret Walther, Köln) und seit 2007 Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht.
Seit 2012 ist er als Dozent im Rahmen von FAO-Fortbildungsveranstaltungen tätig.
Armin Walther bearbeitet die Rechtsgebiete
- Transportrecht (inklusive Logistik-, Transportversicherungs- und Zollrecht)
- Verkehrsunfallrecht
- Gewerbliches Mietrecht