IT-Recht

Für das Fachgebiet Informationstechnologierecht (IT-Recht) sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
Vertragsrecht der Informationstechnologien, einschließlich der Gestaltung individueller Verträge und AGB; Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, einschließlich der Gestaltung von Provider-Verträgen und Nutzungsbedingungen (Online-/Mobile Business); Grundzüge des Immaterialgüterrechts im Bereich der Informationstechnologien, Bezüge zum Kennzeichenrecht, insbesondere Domainrecht; Recht des Datenschutzes und der Sicherheit der Informationstechnologien einschließlich Verschlüsselungen und Signaturen sowie deren berufsspezifischer Besonderheiten; das Recht der Kommunikationsnetze und -dienste, insbesondere das Recht der Telekommunikation und deren Dienste; Öffentliche Vergabe von Leistungen der Informationstechnologien (einschließlich e-Government) mit Bezügen zum europäischen und deutschen Kartellrecht; Internationale Bezüge einschließlich Internationales Privatrecht; Besonderheiten des Strafrechts im Bereich der Informationstechnologien; Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.

Fortbildung gem. § 15 FAO im IT-Recht

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