Familienrecht

Fachanwaltsfortbildung Online – § 15 FAO

Laut Fachanwaltsordnung (FAO) sind für das Fachgebiet Familienrecht besondere Kenntnisse in diesen Bereichen nachzuweisen:  
materielles Ehe-, Familien- und Kindschaftsrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erb-, Gesellschafts-, Sozial-, Schuld-, Steuer- und Vollstreckungsrecht und zum öffentlichen Recht, der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und der eingetragenen Lebenspartnerschaft, familienrechtliches Verfahrens- und Kostenrecht,
Internationales Privatrecht im Familienrecht, Theorie und Praxis familienrechtlicher Mandatsbearbeitung und Vertragsgestaltung.

 

Dabei sind auch interdisziplinäre Veranstaltung als Fortbildung anzuerkennen, wenn der Inhalt der Veranstaltung eine Relevanz bzw. Nützlichkeit für die Tätigkeit im Fachgebiet aufweist. Eines ausdrücklichen Bezugs zum jeweiligen Katalog für die besonderen Kenntnisse des Fachgebiets bedarf es dabei nicht.

 

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