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Für das Fachgebiet Sozialrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
allgemeines Sozialrecht einschließlich Verfahrensrecht,
besonderes Sozialrecht (Arbeitsförderungs- und Sozialversicherungsrecht (Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung); Recht der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden; Recht des Familienlastenausgleichs; Recht der Eingliederung Behinderter; Sozialhilferecht; Ausbildungsförderungsrecht).
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