Familienrecht
Für das Fachgebiet Familienrecht sind nachzuweisen besondere Kenntnisse in den Bereichen
materielles Ehe-, Familien- und Kindschaftsrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erb-, Gesellschafts-, Sozial-, Schuld-, Steuer- und Vollstreckungsrecht und zum öffentlichen Recht, der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und der eingetragenen Lebenspartnerschaft,
familienrechtliches Verfahrens- und Kostenrecht,
Internationales Privatrecht im Familienrecht,
Theorie und Praxis familienrechtlicher Mandatsbearbeitung und Vertragsgestaltung.