Steuerrecht
Für das Fachgebiet Steuerrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
Buchführung und Bilanzwesen einschließlich des Rechts der Buchführung und des Jahresabschlusses;
Allgemeines Abgabenrecht einschließlich Bewertungs- und Verfahrensrecht;
Besonderes Steuer- und Abgabenrecht (Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer; Umsatzsteuer- und Grunderwerbsteuerrecht; Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht);
Steuerstrafrecht sowie Grundzüge des Verbrauchsteuer- und internationalen Steuerrechts einschließlich des Zollrechts.