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Für das Fachgebiet Erbrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
materielles Erbrecht unter Einschluss erbrechtlicher Bezüge zum Schuld-, Familien-, Gesellschafts-, Stiftungs- und Sozialrecht;
Internationales Privatrecht im Erbrecht;
vorweggenommene Erbfolge, Vertrags- und Testamentsgestaltung;
Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz und Nachlasspflegschaft;
steuerrechtliche Bezüge zum Erbrecht;
Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.
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