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Urheber- und Medienrecht

Für das Fachgebiet Urheber- und Medienrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
Urheberrecht einschließlich des Rechts der Wahrnehmungsgesellschaften, Leistungsschutzrechte, Urhebervertragsrecht, internationale Urheberrechtsabkommen;
Verlagsrecht einschließlich Musikverlagsrecht, Musikvertragsrecht;
Recht der öffentlichen Wort- und Bildberichterstattung;
Rundfunkrecht;
wettbewerbsrechtliche und werberechtliche Bezüge des Urheber- und Medienrechts, Titelschutz;
Grundzüge des Mediendienste-, Teledienste- und Telekommunikationsrechts, des Rechts der Unterhaltungs- und Kulturveranstaltungen sowie des Rechts der deutschen und europäischen Kulturförderung;
Verfahrensrecht und Besonderheiten des Prozessrechts.

online-Seminare § 15 FAO im Urheber- und Medienrecht

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