Berufsrecht
Rechtsanwälte müssen spätestens zum Ende des ersten Jahres nach Zulassung Kenntnisse im Berufsrecht nachweisen. Grundlage dafür ist die Neufassung des § 43f BRAO, die mit der großen BRAO-Reform zum 01.08.2022 in Kraft getreten ist.

Rechtsanwälte müssen spätestens zum Ende des ersten Jahres nach Zulassung Kenntnisse im Berufsrecht nachweisen. Grundlage dafür ist die Neufassung des § 43f BRAO, die mit der großen BRAO-Reform zum 01.08.2022 in Kraft getreten ist.