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Migrationsrecht

Für das Fachgebiet Migrationsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
Staatsangehörigkeitsrecht (Statusfeststellungen einschließlich Staatenlosigkeit, Einbürgerung, Verlusttatbestände, Vertriebenenverfahren);
Aufenthaltsrecht (allgemeine Grundlagen des Erwerbs, der Verlängerung und der Verfestigung von Aufenthaltstiteln, Visumsverfahren zu kurz- und langfristigen Aufenthaltszwecken, Aufenthaltstitel und ihre unterschiedlichen Voraussetzungen, Erlöschen des Aufenthaltsrechts, insbesondere Ausweisung, Durchsetzung der Ausreisepflicht, insbesondere Duldung, Abschiebung und Abschiebungshaft, Haftung und Gebühren, Besonderheiten des Datenschutzes);
Unionsrecht (Aufenthaltsrechte von Unionsbürgern und ihren Familienangehörigen, Aufenthaltsrechte aus dem ARB 1/80 EWG-Türkei, sonstige unionsrechtliche oder völkerrechtliche Migrationsregelungen);
Asylrecht (Asylverfahren einschließlich internationaler und nationaler Verteilungsregelungen sowie Entscheidungsarten, internationaler Flüchtlingsschutz, nationaler Schutz, Rechtsschutz, Widerruf/Erlöschen, Folgeverfahren);
migrationsrechtliche Bezüge des Sozialrechts, insbesondere vom Aufenthaltsstatus abhängige Leistungsansprüche und Leistungsausschlüsse;
migrationsrechtliche Bezüge des Strafrechts;
rechtliche Besonderheiten der Auswanderung;
Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts.

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