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Für das Fachgebiet Sportrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
selbstgesetztes Recht der Sportverbände im Rahmen der Verbandsautonomie und deren Organisationsstrukturen, insbesondere Satzungen und Statuten nationaler und internationaler Sportorganisationen; nationale und internationale Sportverbands- und -schiedsgerichtsbarkeit; sportrechtliche Bezüge des Ordnungswidrigkeiten- und Strafrechts, Strafprozessrecht sowie zwischenstaatliches und Völkerrecht; Schutz vor Sportmanipulationen, insbesondere durch sog. Doping, sportrechtliche Bezüge des Arzneimittelrechts; Vereinsrecht und Grundzüge des Gesellschaftsrechts; sportrechtliche Bezüge des Medienrechts, insbesondere der Fernseh-, Internet- und Hörfunkrechte; Recht des geistigen Eigentums, insbesondere Persönlichkeitsrecht sowie Urheber- und Markenrecht; Recht des Sponsorings, Recht der staatlichen Sportförderung und Subventionsrecht, Sportwettrecht; sportrechtliche Bezüge des nationalen und internationalen Haftungsrechts; Grundzüge des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts; Sportvertragsrecht, sportrechtliche Bezüge des Dienst- und Arbeitsvertragsrechts.
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