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BKR

Für das Fachgebiet Bank- und Kapitalmarktrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen: 

Geschäftsverbindung zwischen Bank und Kunden (Allgemeine Geschäftsbedingungen, Bankvertragsrecht, das Konto und dessen Sonderformen)
Kreditvertragsrecht und Kreditsicherung einschließlich Auslandsgeschäft
Zahlungsverkehr (Überweisungs-, Lastschrift-, Wechsel- und Scheckverkehr, EC-Karte und Electronic-/Internet-Banking, Kreditkartengeschäft)
sonstige Bankgeschäfte (im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 KWG – z.B. Pfandbriefgeschäft, Finanzkommissionsgeschäft, Depotgeschäft, Garantiegeschäft, Emissionsgeschäft, Konsortialgeschäft einschließlich Auslandsgeschäft), 
Kapitalmarkt- und Kapitalanlagerecht (Wertpapierhandel, Investmentgeschäft, alternative Anlageformen, Vermögensverwaltung, Vermögensverwahrung)
Factoring/Leasing,
Geldwäsche, Datenschutz, Bankentgelte
Recht der Bankenaufsicht, Bankenrecht der europäischen Gemeinschaft und Kartellrecht
Steuerliche Bezüge zum Bank- und Kapitalmarktrecht
Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts

online-Seminare § 15 FAO im Bank- und Kapitalmarktrecht

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