Verwaltungsrecht
Für das Fachgebiet Verwaltungsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
Besondere Kenntnisse in den Bereichen (allgemeines Verwaltungsrecht, Verfahrensrecht, Recht der öffentlich-rechtlichen Ersatzleistung.)
Besondere Kenntnisse in zwei Bereichen des besonderen Verwaltungsrechts, von denen einer aus folgenden Gebieten gewählt sein muss (öffentliches Baurecht, Abgabenrecht, soweit die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte gegeben ist, Wirtschaftsverwaltungsrecht (Gewerberecht, Handwerksrecht, Wirtschaftsförderungsrecht, Gaststättenrecht, Berg- und Energierecht), Umweltrecht (Immissionsschutzrecht, Abfallrecht, Wasserrecht, Natur- und Landschaftsschutzrecht), öffentliches Dienstrecht.