Kostenrecht

Das Kostenrecht hat sich zu einem eigenen Rechtsgebiet entwickelt. Es gibt Gesetzessammlungen und Kommentare, Handbücher und Lehrbücher zum Kostenrecht. Und obwohl es aus nachvollziehbaren Gründen keine Fachanwaltschaft zu diesem Rechtsgebiet gibt, ist eine regelmäßige Fortbildung zum Kostenrecht ausgesprochen vorteilhaft. Denn hier entscheidet sich auch, ob Ihre anwaltliche Tätigkeit die angemessene Vergütung erfährt und wie sie diese zutreffend und zuverlässig geltend machen.

Ob eine Fortbildung aus diesem Bereich im Rahmen einer Fortbildungsverpflichtung gemäß § 15 FAO Anerkennung findet, liegt im Ermessen Ihrer zuständigen Rechtsanwaltskammer. Folgender Hinweis sei dazu erlaubt:

In der Kommentierung bei Weyland/Vossebürger, 11. Aufl. 2024, FAO § 15 Rn. 6 heißt es:

„Dabei sind auch interdisziplinäre Veranstaltung als Fortbildung anzuerkennen, wenn der Inhalt der Veranstaltung eine Relevanz bzw. Nützlichkeit für die Tätigkeit in dem Fachgebiet aufweist. Eines ausdrücklichen Bezugs zum jeweiligen Katalog für die besonderen Kenntnisse des Fachgebiets bedarf es dabei nicht.“

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