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Arbeitsrecht

Für das Fachgebiet Arbeitsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
Individualarbeitsrecht (Abschluss, Inhalt und Änderung des Arbeits- und Berufsausbildungsvertrages; Beendigung des Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnisses einschließlich Kündigungsschutz; Grundzüge der betrieblichen Altersversorgung; Schutz besonderer Personengruppen, insbesondere der Schwangeren und Mütter, der Schwerbehinderten und Jugendlichen; Grundzüge des Arbeitsförderungs- und des Sozialversicherungsrechts)
Kollektives Arbeitsrecht (Tarifvertragsrecht; Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht; Grundzüge des Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrechts)
Verfahrensrecht.

online-Seminare § 15 FAO im Arbeitsrecht

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